timeCard ExchangeSync für 250 Mitarbeiter

timeCard ExchangeSync für 250 Mitarbeiter

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Produktbeschreibung für timeCard ExchangeSync Basisversion

Schluss mit dem manuellen Eintragen von Abwesenheiten in den Outlook-Kalender der Mitarbeiter.

Beantragte und genehmigte Abwesenheiten, manuell eingetragene Abwesenheiten und gestempelte Abwesenheiten (Kommen und Gehen mit Grund) werden automatisch in die Kalender der Mitarbeiter und/oder Gruppenkalender eingetragen. Zusätzlich werden Geburtstage und Jubiläen synchronisiert, zum Beispiel in den Kalender des Abteilungsleiters.

  • Serverbasiert – keine Client-Installation erforderlich
  • Ab 10 MA flexibel für alle Betriebsgrößen nutzbar
  • Wählen Sie direkt, welche An- und Abwesenheiten übertragen werden sollen
  • Anonymisierung von Abwesenheiten einstellbar
  • Eintragung der Feiertage gemäß Feiertagseinstellung in den Outlook-Kalender
  • u. v. m.

Features

Keine Case Studies zu diesem Produkt vorhanden

Häufig gestellte Fragen

Die timeCard Basislizenz hat eine unbegrenzte Laufzeit. Die Mitarbeiterlizenzen haben eine Laufzeit von 1 Jahr und müssen nicht gekündigt werden. Vor Ablauf der Lizenzen werden Sie als Kunde vom System per E-Mail über das Ablaufdatum informiert. Wenn keine neuen Lizenzen registriert werden, besteht nach Ablauf der Lizenzen noch Einsicht in die Software, eine Bearbeitung der Daten ist dann nicht mehr möglich.


Ab 0,50 € pro Mitarbeiter erhalten Sie die umfangreiche Zeiterfassung von REINER SCT. Inkl. Projektzeiterfassung, Schichtplanung, Urlaubsverwaltung und der Arbeitszeiterfassung


Sie selbst vergeben die Rechte, wer in timeCard welche Art von Zugriff hat. Auch wer was bearbeiten darf und wer was sehen darf können Sie nach Ihren Vorgaben einrichten. Diese Rechte können sehr individuell definiert und vergeben werden.


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am im Mai 2019, entschieden dass EU-Staaten ihre Arbeitgeber künftig zur vollständigen Zeiterfassung verpflichten müssen. Auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Emden im September 2020 bestätigt erneut die Pflicht, Arbeitszeiten digital zu dokumentieren. Das Urteil zeigt, dass eine fehlende Aufzeichnung der Arbeitszeiten mit nicht unerheblichen Risiken einher geht.

Arbeitsgericht Emden – Neues Urteil bestätigt erneut Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) (efarbeitsrecht.net)


Ein Zeiterfassungssystem stellt mindestens die Möglichkeit, Arbeitszeiten digital zu erfassen. Zusätzlich gibt es die Features:

  • Schichtplanung
  • Urlaubs- und Abwesenheitsplanung
  • Projektzeiterfassung
  • Reporting

Zeiterfassungssysteme sind in diesen Kategorien erhältlich:

  • Klassisches Zeiterfassungssystem am Terminal
  • Mobile Zeiterfassung via App
  • Online Arbeitszeiterfassung am Desktop

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