Zeiterfassung - timeCard Premium Karte MIFARE DESFire EV3 10 Stück
Die timeCard Premium Karte MIFARE DESFire EV3 bietet eine optimale Balance aus Geschwindigkeit und Leistung. Gefertigt aus strapazierfähigem, glänzendem Hart-PVC, gewährleistet sie höchste Zuverlässigkeit. Datenschutz und Sicherheit sind durch die CC EAL5+ Zertifizierung sowie die Konformität zu ISO/IEC 14443 A 1-4 und ISO/IEC 7816 sichergestellt. Diese Karte lässt sich nahtlos in Ihr bestehendes timeCard System integrieren. (Ausser bei Assa Abloy Zutrittskomponenten der Aperio
Linie V2).
| System: | MIFARE® DESFire EV3 |
| Datenübertragung: | Kontaktlos, Kondensatorgestützt 17pF |
| Frequenz: | 13,56 MHz |
| Speicherkapazität, gesamt: | 8 K |
| Einsatzgebiete: | Zeiterfassung am timeCard Terminal 3, timeCard Multiterminal RFID (DES), timeCard Web-Terminal comfort. Zutrittskontrolle am timeCard externen RFID-Leser (DES), Assa Abloy Aperio Komponenten der Version 3 (eingebaut in Ihr timeCard System) |
| Kompatibilität zu Assa Abloy Aperio Version 2: | Achtung: nicht kompatibel zu Assa Abloy Zylindern und Beschlägen der Aperio-Linie Version 2 |
| Gewährleistung: | 2 Jahre |
| Hersteller Angaben nach der GPSR: | Reiner Kartengeräte GmbH & Co. KG Baumannstr. 16-18 78120 Furtwangen +49 (7723) 5056-0 mail@reiner-sct.com www.reiner-sct.com |
Mittlerweile unterstützen nahezu alle Krankenkassen in Deutschland die eAU. Es empfiehlt sich dennoch, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob sie bereits die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptieren und welche Möglichkeiten zur Beantragung angeboten werden.
Natürlich. Mit timeCard gehts im Handumdrehen. Über den Schichtplanungsassistenten planen Sie wechselnde Schichtmodelle ganz einfach beliebig viele Jahre im Voraus. Dank dem Schichtplanungsassistenten lassen sich auch komplexe Schichtmodelle einfach abbilden. Der Clou: Wenn Mitarbeiter ihre Schicht mit anderen tauschen, erkennt die Software für Arbeitszeiterfassung das und korrigiert den Schichtplan entsprechend. So können Sie sicher sein, dass alle Daten immer topaktuell sind
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am im Mai 2019, entschieden dass EU-Staaten ihre Arbeitgeber künftig zur vollständigen Zeiterfassung verpflichten müssen. Auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Emden im September 2020 bestätigt erneut die Pflicht, Arbeitszeiten digital zu dokumentieren. Das Urteil zeigt, dass eine fehlende Aufzeichnung der Arbeitszeiten mit nicht unerheblichen Risiken einher geht.
Arbeitsgericht Emden – Neues Urteil bestätigt erneut Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) (efarbeitsrecht.net)
Sie selbst vergeben die Rechte, wer in timeCard welche Art von Zugriff hat. Auch wer was bearbeiten darf und wer was sehen darf können Sie nach Ihren Vorgaben einrichten. Diese Rechte können sehr individuell definiert und vergeben werden.
Ja, die eAU ist rechtsverbindlich. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtlich gleichwertig mit der herkömmlichen papierbasierten AU-Bescheinigung. Arbeitgeber sind verpflichtet, die eAU anzuerkennen und entsprechend zu handeln.
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